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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


07.11.2012

Änderungen bei KfW-Programmen

Die KfW informiert über über den Start des bundesverbilligten Programms ''IKU – Kita-Ausbau'' und über Änderungen im Programm ''IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung".

Zum 1. Februar 2013 startet das neue bundesverbilligte KfW-Programm Nr. 200 "IKU – Kita-Ausbau". Mit dem Programm werden Investitionsvorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Tagesbetreuungs- und -pflegeeinrichtungen für Kinder unter drei Jahren gefördert. Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere erforderliche Neubau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ist förderfähig.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde in diesem Jahr novelliert und bietet seitdem eine Fördermöglichkeit für Wärmespeicher, die überwiegend durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung gespeist werden. Die Kombinationsmöglichkeiten für das Programm Nr. 202 "Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung (Kommunale Unternehmen)" werden infolgedessen angepasst. Ab 1. Januar 2013 ist eine Finanzierung von Wärmenetzen und -speichern, die eine Zuschlagsförderung nach § 7a bzw. 7b KWKG erhalten, im Programm Nr. 202 weiterhin möglich, wenn zusätzlich mindestens eine weitere förderfähige Maßnahme aus dem Bereich Wärmeversorgung durchgeführt wird. Der Programmname "Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung (Kommunale Unternehmen)" wird zum 1. Januar 2013 in "IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung" geändert.

Weitere Informationen finden Sie im Beraterrundschreiben der KfW.




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