Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


12.07.2016

Abwärme nutzen in Unternehmen: dena sucht Leuchtturmprojekte

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) sucht Unternehmen, die ihr bisher unerschlossenes Abwärmepotenzial heben wollen.

Die Teilnehmer des Projekts „Leuchttürme energieeffiziente Abwärmenutzung“ werden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen unterstützt und bei der Beantragung von Fördermitteln beraten.

„Die Nutzung von Abwärme ist bares Geld wert. Die Rendite entsprechender Maßnahmen liegt häufig im zweistelligen Bereich. Die Bundesregierung stellt nun auch spezielle Fördermittel zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme bereit. Mit unserem Projekt wollen wir Praxisbeispiele realisieren, die als Vorbilder für andere Unternehmen dienen können“, so Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Verminderung und Nutzung von Abwärme im Rahmen einer neuen Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien. Förderfähige Investitionskosten für die Modernisierung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen können Zuschüsse von maximal 30 Prozent erhalten. Seit Mai 2016 sind auch große Unternehmen antragsberechtigt. Daneben bietet das neue KfW-Energieeffizienzprogramm „Abwärme“ gewerblichen Unternehmen aller Größen und Branchen zinsgünstige Darlehen bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben inklusive Tilgungszuschüssen. Diese finanziert ebenfalls das BMWi.

Details zum Projekt „Leuchttürme energieeffiziente Abwärmenutzung“ sowie Antragsvoraussetzungen zu beiden Förderprogrammen finden sich unter www.abwaerme-leuchtturm.de. Weitere Informationen, etwa zur Suche nach Fördermitteln – auf Basis des „Förderkompass Energie“ des BINE-Informationsdienstes – oder zur Berechnung der wirtschaftlich nutzbaren Abwärmepotenziale, bietet die Website der Initiative EnergieEffizienz unter www.industrie-energieeffizienz.de.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater