Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


22.01.2020

Ab 24.01.2020 verbesserte KfW-Förderkonditionen

Wohngebäude

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) um 12,5 Prozentpunkte. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 ist beispielsweise ein Tilgungszuschuss von 40 % für einen maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro möglich (maximaler Tilgungszuschuss 48.000 Euro).

Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 Prozentpunkte für energetische Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben. Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro. Der Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt dann mit 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag bis zu 10.000 Euro.

Im Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 Prozentpunkte für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen. Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 ist beispielsweise ein Investitionszuschuss von 40 % der förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro möglich (maximaler Investitionszuschuss 48.000 Euro). Der Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt dann mit 20 % von maximal 50.000 Euro förderfähiger Kosten bis zu 10.000 Euro.

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte im Programm Energieeffizient Bauen – Kredit (153). Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro. Das bedeutet für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses 55 einen Tilgungszuschuss von 15 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro Kreditbetrag (maximaler Tilgungszuschuss von 18.000 Euro). Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhaus 40 Plus beträgt der Tilgungszuschuss 25 % bei einem maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro (maximaler Tilgungszuschuss 30.000 Euro).

Laut Marktanreizprogramm ist mit den dort gewährten Zuschüssen eine Kumulierung beim KfW-Programmen Energieeffizient Bauen (Programmnummer 153) möglich.

Nichtwohngebäude

In den KfW-Programmen IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278) erhöht sich der Tilgungszuschuss bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards um 10 Prozentpunkte und bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, um 15 % Prozentpunkte. Der Tilgungszuschuss ist bei diesen Programmteilen dann zwischen 175 und 275 Euro pro Quadratmeter gedeckelt.

Übersicht der KfW: www.kfw.de/ebs2020




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater