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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


22.11.2011

Ab 1. Dezember gilt das Pkw-Label zum Energieverbrauch

Beim Neuwagenverkauf gilt ab dem 1. Dezember 2011: Alle Autos, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, müssen mit dem neuen Pkw-Label gekennzeichnet werden.

Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Hersteller, Händler und Leasingunternehmen hin. Das neue Label zeigt, ähnlich wie die Kennzeichnung für Haushaltsgeräte, mit einer farbigen CO2-Effizienzskala von A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient), wie klimafreundlich ein Auto ist. Angaben zu den Kraftstoffkosten und zur Höhe der jährlichen Kfz-Steuer ergänzen die Farbskala. Unter www.pkw-label.de stellt die dena Herstellern, Händlern und Endkunden alle wichtigen Informationen zur neuen Verbrauchskennzeichnung zur Verfügung.

"Das neue Label ist für Hersteller und Händler eine große Chance", betont Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. "Denn sie können mit dem Label anschaulich die Effizienz ihrer Fahrzeuge belegen und damit neue Kundengruppen gewinnen. Zugleich ist die Kennzeichnung ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltige Mobilität."

Bei der Berechnung der Energieeffizienz eines Fahrzeugs wird dessen CO2-Ausstoß ins Verhältnis zu seinem Gewicht gesetzt. Damit ermöglicht das Pkw-Label den Vergleich innerhalb einer Fahrzeugklasse: Ein Kleinwagen kann so mit einem anderen Kleinwagenmodell, ein Kombi mit einem Kombi verglichen werden. Dieser relative Ansatz ist auch bei Haushaltsgeräten üblich.

Farbige Pfeile in Grün, Gelb und Rot weisen auf die Effizienzklassen A+ bis G hin. Kraftstoffverbrauch und -kosten sowie die Höhe der jährlichen CO2-basierten Kfz-Steuer sind ebenfalls Bestandteil des Labels. Potenzielle Kunden können so die Unterhaltskosten des Wagens vor dem Kauf abschätzen. Das Label berücksichtigt zudem bereits heute absehbare Neuentwicklungen, indem Angaben zum Stromverbrauch zur Kennzeichnung von Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen enthalten sind.

Das bisherige Label verliert nach dem 30. November seine Gültigkeit. Ab dem 1. Dezember ist die Anwendung des neuen Labels verbindlich. Bis dahin müssen Hersteller, Händler und Leasingunternehmen ihre Systeme umgestellt haben. Pflicht des Herstellers ist es, seine Fahrzeuge mit dem neuen CO2-Effizienzlabel auszuliefern oder aber die entsprechenden Daten an den Händler oder das Leasingunternehmen zu liefern. Die Händler und Leasingunternehmen müssen dann sicherstellen, dass das Label am Fahrzeug oder in unmittelbarer Nähe angebracht ist. Vergleichbare Pflichten gelten auch beim Verkauf im Internet.

Detaillierte Informationen zum Label stellt die dena unter

www.pkw-label.de

bereit. Die Einführungsplattform ist eine Initiative der dena und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert.

 




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