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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.05.2011

AKW sind nicht versicherbar

Die deutschen Kernkraftwerke sind um mehrere Größenordnungen unterversichert.

Müssten die Betreiber ihre Anlagen adäquat gegen nukleare Katastrophenfälle absichern, würde der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) Atomstrom je nach Versicherungsmodell auf bis zu 2,36 Euro steigen. Das entspräche dem Zehnfachen des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises. Damit sind die Risiken, die aus dem Betrieb der AKW resultieren, in der Praxis nicht versicherbar. Zu diesem Ergebnis kommt die Versicherungsforen Leipzig GmbH, die im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) erstmals angemessene Versicherungsprämien für Atomkraftwerke nach versicherungswissenschaftlichen Maßstäben berechnet hat.

„Das Ergebnis zeigt exemplarisch, wie selektiv die Debatte um die Kosten unserer Energieversorgung geführt wird. Die wahren Kosten der Atomkraft werden ausgeblendet und im Falle eines schweren Unfalls auf die Allgemeinheit abgewälzt“, erklärt Björn Klusmann, Geschäftsführer des BEE und ergänzt: „Die Erneuerbaren Energien haben dagegen ehrliche Preise. Sie werden transparent ermittelt und sind dauerhaft bezahlbar. Das muss man berücksichtigen, wenn man über die finanzielle Seite der Energiewende diskutiert.“

Nach Ansicht des BEE müssen von der Gesellschaft zu tragende Belastungen, die sich nicht in den Preisen der jeweiligen Energieträger widerspiegeln, offen gelegt werden und in die Preisbildung einfließen. Nur so könnten Politik und Verbraucher Kosten und Nutzen der Energiewende tatsächlich beurteilen und nachhaltige Entscheidungen treffen. Die jetzt von der Versicherungswissenschaft vorgelegte Berechnung der finanziellen Risiken durch nukleare Katastrophenfälle liefere einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte.

Klusmann: „Als wir die Studie im Dezember vergangenen Jahres bei den Versicherungsforen in Auftrag gegeben haben, hätte niemand für möglich gehalten, dass die berechneten Szenarien mit den Ereignissen in Fukushima so schnell brutale Wirklichkeit werden. Diese Erkenntnis ist ein triftiges Argument mehr, jetzt zügig den Ausstieg aus der Atomkraft zu vollziehen und konsequent auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umzusteigen.“

Die Langfassung der Studie zum Download unter

www.bee-ev.de

 

 




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