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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


24.11.2018

60 % garantierte Kapazität bei Heimspeichern sind zu wenig

Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Erfolg für bessere Garantiebedingungen bei Solarstromspeichern erzielt. Hersteller E3/DC verzichtet nach einer Klage nun auf die Klausel in seinen Garantiebedingungen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat mit einer Klage eine Klausel des Speicherherstellers E3/DC gekippt. Die im Datenblatt garantierten 60 Prozent Batteriekapazität seinen nach der Auffassung der Verbraucherschützer zu wenig. Von der Verwendung dieser Klausel in neuen Verträgen hat das Unternehmen bereits in einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung Abstand genommen, wie die VZ NRW mitteilte. Erst nach der Klage lenkte E3/DC demnach mit Blick auf Altverträge ein und verpflichtete sich, diese Kapazitätsgrenze nicht mehr anzuwenden.

Auch 80-Prozent garantierte Kapazität sind zu wenig

„Den Rechtstreit verliert der Hersteller somit per Anerkenntnisurteil“, sagt Jurist Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Der Verbraucherschützer geht davon aus, dass auch eine pauschale 80-Prozent-Grenze unzulässig sei – so wie sie andere Batteriehersteller nutzen. Dies ist unter anderem Gegenstand einer weiteren Klage der Verbraucherzentrale NRW. „Eine Garantie soll vor wirtschaftlichem Schaden schützen. Wenn Verbraucher aber 20 Prozent Kapazitätsverlust dulden müssen, womöglich bereits nach wenigen Wochen, beeinträchtigt das die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage mit Speicher erheblich“, betont Schneidewindt. Rund um die tatsächliche Batteriekapazität gibt es noch einige Unklarheiten, wie auch die HTW Berlin ermittelte: 20 Heimspeicher unter die Lupe.

Erst Anfang Oktober hat die VZ NRW fünf Anbieter von Heimspeichern abgemahnt, deren Garantiebedingungen nach Auffassung der Verbraucherschützer unzulässige Klauseln enthalten. Dabei ging es unter anderem um den Online-Zwang, die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten ohne gültige Einwilligung, Kostenabwälzungen auf die Kunden im Schadensfall und generell fehlende Transparenz.




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