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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.08.2011

6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung verabschiedet

Das Energieforschungsprogramm legt die Grundlinien und Schwerpunkte der Förderpolitik der Bundesregierung im Bereich innovativer Energietechnologien für die kommenden Jahre fest.

Es ist ein gemeinsames Projekt des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: „Die Energieforschung ist ein grundlegender Schlüssel für die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien. Mit einer qualifizierten Forschungsförderung, die gezielt die Entwicklung innovativer Technologien unterstützt, können wir den Umbau unserer Energieversorgung wirkungsvoll beschleunigen. Das 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung ist auf zwei klare Schwerpunkte ausgerichtet: erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Das Bundesumweltministerium wird die Mittel einsetzen, um die Technologieentwicklung in allen Bereichen der Erneuerbaren voranzubringen. Wir werden Projekte von Wind bis Photovoltaik, von solarthermischen Kraftwerken bis Geothermie unterstützen. Ein Schwerpunkt wird dabei auch die Forschungsförderung für Speicher- und Netztechnologien und regenerative Kombikraftwerke sein.“ Mit dem 6. Energieforschungsprogramm ergänzt die Bundesregierung ihre Energie- und Klimapolitik durch einen neuen strategischen Ansatz. Sie setzt so auf die verbesserte Förderung von Erforschung und Entwicklung zukunftsfähiger Energietechnologien. Von 2011 bis 2014 stehen rund 3,4 Milliarden Euro für die Förderung der Energieforschung zur Verfügung. Der beachtliche Aufwuchs von rund 75 Prozent gegenüber der Vergleichsperiode 2006 bis 2009 speist sich großteils aus dem neu eingerichteten „Energie- und Klimafonds“. Die Fördermittel werden strategisch auf prioritäre Bereiche fokussiert, die für den beschleunigten Umbau der Energiever-sorgung Deutschlands wichtig sind: Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher, Netztechnologien sowie die Integration der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung. Weiterführende Informationen zum 6. Energieforschungsprogramm finden Sie auf den Internetseiten der Bundesministerien.


mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater