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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


11.03.2014

3 Jahre Fukushima und kein Ende der Katastrophe in Sicht

Am 11. März 2011 ereignete sich in Japan mit dem Tsunami eine schreckliche Naturkatastrophe, durch die viele Tausende Menschen ihr Leben verloren haben oder verletzt wurden. Im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi kam es zur Kernschmelze. Große Mengen an Radioaktivität wurden freigesetzt.

Dass nach wie vor niemand Herr der Lage ist, hat ein kürzlich gesendeter Beitrag bei ZDF zoom unter dem Titel "Die Fukushima-Lüge" gezeigt, der in der Mediathek verfügbar ist.

Zum 3. Jahrestag der Atomkatastrophe hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärt: "Heute gedenken wir der vielen Opfer der Naturkatastrophe und deren Folgen in Japan vor drei Jahren. Naturereignisse lassen sich nicht vermeiden. Aber wir müssen alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um die Folgen solcher Ereignisse so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört in einem besonderen Maße, die Sicherheit von Atomkraftwerken zu gewährleisten, solange solche auf Basis des geltenden Rechts noch betrieben werden dürfen Dem räume ich höchste Priorität ein. Die Ereignisse in Fukushima haben uns 25 Jahre nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl erneut die Risiken vor Augen geführt, die mit der Nutzung der Atomenergie verbunden sind – und dass das so genannte Restrisiko nicht nur ein rein theoretisches Risiko ist. Fukushima hat auf traurige und erschreckende Weise erneut deutlich gemacht, dass der schnellstmögliche Ausstieg aus der Atomenergienutzung und das nachdrückliche Vorantreiben der Energiewende der richtige Weg sind.

In Fukushima stellen aktuelle Probleme wie austretendes radioaktives Wasser, mögliche Kontaminationen des Meeres sowie Leckagen im Containment, das den radioaktiven Kern von der Umwelt trennt, den Betreiber und die japanische Aufsichtsbehörde vor immense Herausforderungen. Die japanische Regierung hat sich im letzten Jahr an die internationale Staatengemeinschaft sowie internationale Organisationen gewandt, sich an der Entwicklung technischer Vorschläge zur Lösung dieser Probleme zu beteiligen. Das Bundesumweltministerium hat unmittelbar darauf Ende letzten Jahres einen Workshop ausgerichtet, bei dem ein erster Austausch zwischen japanischen und deutschen Experten insbesondere zur Bergung der beschädigten Brennelemente aus den Reaktoren am Standort Fukushima erfolgte. Neben der weiteren Hilfestellung zur Stärkung des damit eingeleiteten Expertenaustauschs wollen Deutschland und Japan ihre bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes einschließlich eines vertieften Informationsaustauschs intensivieren.

Die Katastrophe von Fukushima hatte auch weitreichende Folgen für die Atomenergiepolitik in Deutschland. Nach dem im breiten Konsens beschlossenen Atomausstieg besitzen heute noch neun der zuvor 17 AKW eine Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Nach und nach werden auch diese bis zum Jahr 2022 vom Netz gehen. Alle deutschen Atomkraftwerke wurden unmittelbar nach den Ereignissen in Fukushima umfangreichen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen. Auch auf europäischer Ebene wurden so genannte Stresstests durchgeführt, mit denen die Anlagen und eine Einschätzung ihrer Robustheit u. a. gegen externe Ereignisse wie Erdbeben oder Überflutung überprüft wurden. Zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem europäischen Stresstest wurden nationale Aktionspläne beschlossen. Der deutsche Aktionsplan wird derzeit gemeinsam von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie den Betreibern umgesetzt, jährlich aktualisiert und veröffentlicht. [...]"

Im Rahmen der Aufarbeitung der Ereignisse in Fukushima hat die Strahlenschutzkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums, ganz aktuell empfohlen, dass die für den Notfallschutz zuständigen Bundes- und Länderbehörden neue, erweiterte Planungsgebiete für die zentralen Katastrophenschutzmaßnahmen Evakuierung, Verbleiben in Gebäuden und Jodblockade festlegen. Diese Empfehlungen berücksichtigen äußerst unwahr-scheinliche schwere Unfälle in Kernkraftwerken, zum Beispiel erhebliche Freisetzungen von Radioaktivität als Folge eines Containment-Versagens.



mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater