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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.04.2019

28,6 Mio. Euro für Energiespar-Beratung einkommensschwacher Haushalte

Das Bundesumweltministerin erneuert seine Förderung für den bundesweiten „Stromspar-Check“. Dazu übergab Bundesumweltministerin Svenja Schulze in Münster einen Förderbescheid über 28,6 Mio. Euro. Mit dem Beginn der Förderung wird die bisherige reine Energiesparberatung für einkommensschwache Haushalte erweitert. Sie sollen nun zusätzlich auch über ressourcenschonende Umgangsweisen im Alltag aufgeklärt werden. Die Mittel kommen aus der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Durch die Energieberatung können die Haushalte zwischen 100 und 255 Euro pro Jahr sparen. Die Beratung wird von Langzeit-Arbeitslosen vorgenommen, die im Projekt eine spezielle Schulung als „Energiesparhelfer/-in“ absolviert haben. Im Rahmen der Beratung erhalten die Haushalte kostenlos Energiespar-Artikel (z. B. LED-Lampen und schaltbare Steckdosenleisten), mit denen sie unmittelbar ihren Strombedarf senken können und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Der bisherige „Stromspar-Check“ wird mit dem Nachfolgeprojekt „Stromspar-Check Aktiv“ um neue Aspekte erweitert: Neben der Beratung zum Energiesparen erhalten einkommensschwache Haushalte die Möglichkeit, an einer individuellen Nachhaltigkeitsberatung teilzunehmen. Dabei erhalten sie Hinweise für eine nachhaltige, umweltschonende Lebensweise, speziell beim Umgang mit Lebensmitteln.

Das Projekt „Stromspar-Check Aktiv“ wird vom Deutschen Caritasverband und dem Verband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands durchgeführt und vom Bundesumweltministerium aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Es läuft ab dem 1. April 2019 bis zum 31. März 2022. Die Initiative umfasst derzeit rund 140 Beratungsstellen in Deutschland.

Seit dem Jahr 2008 wurden insgesamt mehr als 320 000 Haushalte durch Stromsparhelfer/innen beraten und für Klimaschutz sensibilisiert. Dabei wurden mehr als 300 Mio. Euro Energiekosten und über eine halbe Million Tonnen an CO2 eingespart.

www.klimaschutz.de

www.stromspar-check.de




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