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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


22.08.2011

27,9 % mehr genehmigte Wohnungen im ersten Halbjahr 2011

Von Januar bis Juni 2011 wurde in Deutschland der Bau von 108 600 Wohnungen genehmigt.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 27,9 % oder 23 700 Wohnungen mehr als im ersten Halbjahr 2010. Somit verstärkte sich der bereits im Jahr 2010 beobachtete positive Trend (+ 5,5 % gegenüber 2009) bei den Genehmigungen im Wohnungsbau.

In Wohngebäuden wurden im ersten Halbjahr 2011 insgesamt 94 900 Neubauwohnungen genehmigt, das waren 28,9 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Von dieser Zunahme profitierte vor allem der Bau von Wohnungen in Einfamilienhäusern (+ 30,4 %) und in Mehrfamilienhäusern (+ 30,2 %), während der Anstieg von Baugenehmigungen für Wohnungen in Zweifamilienhäusern (+ 16,5 %) weniger stark ausfiel.

Der umbaute Raum der genehmigten neuen Nichtwohngebäude stieg von Januar bis Juni 2011 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9,3 % auf 96,2 Millionen Kubikmeter. Diese Entwicklung wurde allein von steigenden Genehmigungen für nichtöffentliche Bauherren getragen, die um 13,5 % auf 88,2 Millionen Kubikmeter zunahmen. Die öffentlichen Bauherren hingegen senkten ihr genehmigtes Bauvolumen um 22,5 %, auf 8,0 Millionen Kubikmeter. Bezogen auf die Gebäudeart wurde vor allem der Bau von Fabrik- und Werkstattgebäuden (+ 40,7 %) sowie von Büro- und Verwaltungsgebäuden (+ 26,3 %) deutlich öfter genehmigt als im Vorjahreszeitraum.

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baugenehmigungen können kostenfrei über die Tabellen 31111-0002 (im Hochbau) und 31111-0006 (im Fertigteilbau, Neubau) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

www.destatis.de

 

 




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