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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


17.01.2019

250 000 Euro Preisgeld für „Klimaaktive Kommunen“

Der Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2019“ läuft. Städte, Landkreise und Gemeinden sind deutschlandweit aufgerufen, sich mit ihren vorbildlichen Projekten zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu beteiligen. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2019. Für die Auszeichnung der Gewinner stehen insgesamt 250 000 Euro Preisgeld und damit 25 000 Euro je Preisträger zur Verfügung. Die gesuchten Klimaprojekte sollen andere Kommunen anregen, neue Ideen auf

Initiatoren sind das Bundesumweltministerium und das Deutsche Institut für Urbanistik. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Die Gewinner werden im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung auf der 12. Kommunalen Klimakonferenz voraussichtlich am 5. November 2019 in Berlin bekannt gegeben und ausgezeichnet.

Bewerbungen sind in vier Kategorien möglich:

Kategorie 1 „Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune“ Vorbildliche Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- bzw. Energieverbrauchs in Kommunen, z.B. in den Bereichen Stadtplanung und -entwicklung, Mobilität und Fuhrpark oder Infrastruktur. Ebenso gefragt sind erfolgreich umgesetzte Projekte in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in Industrie- und Gewerbegebieten sowie durch Kopplung verschiedener Sektoren. Die Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz kann dabei beispielsweise mit technischen, organisatorischen oder sozialen Maßnahmen verbunden sein.

Kategorie 2 „Klimaanpassung in der Kommune“ Erfolgreiche kommunale Ansätze, die das Querschnittsthema der Anpassung an die Folgen des Klimawandels – wie stärkere und häufiger auftretende Starkregenereignisse, Stürme, Hitzewellen oder Trockenperioden – vor Ort voranbringen. Eingereicht werden können z.B. konkrete Maßnahmen, handlungsfeldbezogene oder fachübergreifende Strategien, planerische Instrumente oder Modellprojekte, um den Schutz der Bevölkerung sowie die Robustheit von Gebäuden, Infrastrukturen, Natur- und Erholungsräumen gegen zukünftige Extremwetterereignisse zu stärken. Synergien von Klimaanpassung und Klimaschutz sind wünschenswert.

Kategorie 3 „Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen“ Vorbildliche Aktionen, um Menschen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und/oder Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu motivieren, z.B. kommunale Kampagnen oder spezifische Angebote. Die Mitmach-Projekte können auch in Kooperation mit kommunalen Unternehmen oder anderen Dritten organisiert sein.

Sonderpreis „Klimafreundliche kommunale Beschaffung“ Erfolgreich umgesetzte Projekte, rund um das Thema kommunale Beschaffung: Hier kann die Verankerung im öffentlichen Vergabeverfahren ebenso im Mittelpunkt stehen wie zum Beispiel klimagerechte Standards bei Neubau und Sanierung, beim Mobilitäts- und Fuhrparkmanagement, beim Ausbau der IT-Infrastruktur oder der Verpflegung. Gefragt sind auch interkommunale Einkaufsgemeinschaften oder solche zwischen Kommunen und anderen Einrichtungen.
 

In allen Kategorien sind innovative Projekte von besonderem Interesse. Ausdrücklich gewünscht sind ebenfalls Kooperationsprojekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (z.B. Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk) und/oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet.

Bewerbungsformulare sowie detaillierte Informationen zu den einzelnen Kategorien stehen ab sofort unter www.klimaschutz.de/wettbewerb2019 bereit. Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise. Es gibt keinen Ausschluss für Teilnehmende oder Projekte vorheriger Wettbewerbsrunden. Gewinnerkommunen der Vorjahre können sich mit neuen Projekten bewerben




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater