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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


21.11.2019

2050-Ziele für Gebäude: Wärmeschutz, Wind+PV, WP

Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hat dazu zwei Berichte vorgelegt:

Der Endbericht Teil 1 befasst sich mit der Erreichung der Klimaschutzziele 2050 im Wohngebäudesektor. Aus den Untersuchungen formulierten die Wissenschaftler folgendes Leitbild: Zusätzlich zu einer möglichst weitgehenden energetischen Modernisierung mit Wärmeschutzmaßnahmen müssen in der Wärmeversorgung die Solar- und vor allem auch die Windenergie möglichst konsequent eingesetzt werden. Um letztere nutzen zu können, kommt elektrischen Wärmepumpen eine entscheidende Rolle zu. Hierbei ist ein möglichst großer Abdeckungsgrad im gesamten Gebäudesektor anzustreben. Bei dichter Bebauung können Nah- und Fernwärmesysteme das Erreichen der Klimaschutzziele erleichtern. Zukunftstechnologien, wie synthetische Brennstoffe müssen das Vorgehen ergänzen, müssen dafür aber zunächst marktfähig gemacht werden.

Der Endbericht Teil 2 behandelt zukunftsfähige Neubauten für einen klimaneutralen Wohngebäudebestand. Die IWU-Experten verglichen existierende und neue Konzepte für Null-Emissions-Häuser miteinander und befanden: Ein sehr guter Wärmeschutzstandard der Gebäude – möglichst Passivhausniveau – ist eine zentrale Voraussetzung. Je besser der Wärmeschutz ausgeführt wird, desto größer ist die Auswahl bei den Wärmeversorgungstechniken. Darüber hinaus ist eine möglichst weitgehende Nutzung der Dachflächen zur Solarenergieerzeugung anzustreben. Außerdem sollten Wärmespeicher für den tageszeitlichen Lastausgleich vorgesehen werden. Ein Brennstoffverbrauch im Sommer ist zu vermeiden.

Das vom IWU maßgebend durchgeführte Forschungsprojekt wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Partner waren die Hochschule Darmstadt (Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik) und das Büro für Energiewirtschaft und technische Planung in Aachen. Zum Download auf www.iwu.de GLR




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